Mit Spenden, Zustiftungen und Vermächtnissen krebskranken Kindern helfen!

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn Sie sich entscheiden, an unsere Stiftung zu spenden, so bedanken wir uns im Voraus bereits herzlich. Jede Spende, die Sie den krebskranken Kindern widmen, ist ein wesentlicher Beitrag dazu, dass wir gezielt helfen können. Es gibt mehrere Arten von Zuwendungen, über die ich Sie an dieser Stelle informieren möchte.
Spenden
Eine Spende an unsere Stiftung wird, wie es im Spendenrecht vom Finanzamt vorgesehen ist, kurzfristig ein gesetzt, z. B. für die Förderung kliniknaher Eltern- und Familienwohnungen oder für die Bereitstellung von Informationsschriften für Eltern (z.B. Ratgeber für Ernährung krebskranker Kinder). Durch regelmäßige Spenden werden Sie zu einem verlässlichen Förderpartner unserer Stiftung. Wenn Sie einen Spendenauftrag zugunsten unserer Stiftung einrichten (Bankverbindung siehe unten), versetzt dies die Stiftung in die Lage, beispielsweise klinikbezogene kinderonkologische Forschung langfristig und ergebnisorientiert zu< fördern, mit dem Ziel, die Heilungschancen krebskranker Kinder weiter zu erhöhen.

Zustiftungen
Eine Spende an unsere Stiftung kann auch als Zustiftung deklariert werden. Diese Zuwendung ist selbstverständlich steuerfrei. Wenn Sie also zustiften wollen, erhöhen Sie damit das Grundkapital der Stiftung und Ihre Zustiftung bleibt für die Zukunft erhalten. Mit den Erträgen daraus wird wiederum den an Krebs er krankten Kindern gezielt geholfen, denn wir finanzieren damit vorwiegend kinderonkologische Forschungsprojekte zum Zwecke der Verbesserung der medikamentösen Behandlung, der Verminderung von Nebenwirkungen und Spätfolgen nach der Therapie und einer dauerhaften Heilung. Zustiften können sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen. Seit August 2008 gelten für Firmen und Privatpersonen erhöhte steuerliche Absetzungsgrenzen für Zustiftungen und Spenden.

Nachlass
Liebe Spender und Förderer, Sie und viele weitere Menschen helfen zu Lebzeiten durch Spenden und ehrenamtliche Arbeit seit Jahren groß herzig krebskranken Kindern. Natürlich denkt niemand gerne über das eigene Ende nach, aber haben Sie sich schon einmal überlegt, dieses Engagement auch über das eigene Leben hinaus fortzusetzen?

Testament
Sie können durch eine entsprechende Verfügung in Ihrem Testament Teile Ihres Vermögens steuerfrei einer Stiftung widmen. Wer seine Angehörigen versorgt weiß, kann umso eher diejenigen unterstützen, die Hilfe benötigen. Und wer weder Nachkommen noch nahe Angehörige hat, könnte durchaus auch eine gemeinnützige Stiftung als Haupterben einsetzen. Der gro.mütige Gedanke, krebskranken Kindern und Jugendlichen auf vielfältige Weise und über den eigenen Tod hinaus zu helfen, lässt sich mit einer entsprechenden Testamentsgestaltung umsetzen. Damit Form und Inhalt eines Testamentes den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist es stets ratsam, einen Notar des Vertrauens einzubinden. Eine Hinterlegung des letzten Willens beim Amtsgericht wird empfohlen.

Erbschaften
Ein Nachlass für eine Stiftung wird immer als Zustiftung behandelt und dem Grundkapital der Stiftung zugerechnet. Er bleibt somit ungekürzt, weil erbschaftssteuerbefreit, für den guten Zweck dauerhaft erhalten. Die mit Umsicht und Sorgfalt erwirtschafteten Erträge daraus werden ausschließlich für die satzungs gemäßen Stiftungsziele verwendet. < /br> Die „Mehr LEBEN für krebskranke Kinder – Bettina-Bräu-Stiftung“ ist eine junge engagierte Stiftung und ein vertrauenswürdiger Partner bei der Umsetzung Ihres letzten Willens. Einige Förderer haben in der Vergangenheit bereits diese Möglichkeiten genutzt und unsere Stiftung in ihrem Testament bedacht. Für dieses Vertrauen in uns und unsere Arbeit für die Kinder sind wir außerordentlich dankbar, denn so werden auch nachfolgende Generationen von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen mithilfe der „Mehr LEBEN für krebskranke Kinder – Bettina-Bräu- Stiftung“ von diesen Vermächtnissen nachhaltig profitieren.

Wir sind als gemeinnützige Stiftung anerkannt, also von steuerlichen Abgaben befreit, und arbeiten ehrenamtlich. Seit Gründung der Stiftung werden jährlich immer mindestens 95 % der Spendeneinnahmen für die Stiftungsaufgaben verwendet.

Über den verantwortungsbewussten Umgang mit Spenden, Zustiftungen und Erbschaften wachen die Stiftungsorgane, unabhängige Wirtschaftsprüfer, die staatliche Stiftungsaufsicht und die Finanzbehörde. Sie können sich auf unsere Stiftung verlassen.

Es grüßt Sie herzlich
Horst E. Wendling
1. Vorstand