Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Sie sich entscheiden, an unsere
Stiftung zu spenden, so bedanken wir
uns im Voraus bereits herzlich. Jede
Spende, die Sie den krebskranken Kindern
widmen, ist ein wesentlicher
Beitrag dazu, dass wir gezielt helfen
können. Es gibt mehrere Arten von
Zuwendungen, über die ich Sie an
dieser Stelle informieren möchte.
Spenden
Eine Spende an unsere Stiftung wird, wie es im Spendenrecht vom Finanzamt vorgesehen ist, kurzfristig
ein gesetzt, z. B. für die Förderung
kliniknaher Eltern- und Familienwohnungen
oder für die Bereitstellung
von Informationsschriften
für Eltern (z.B. Ratgeber für Ernährung
krebskranker Kinder).
Durch regelmäßige Spenden werden
Sie zu einem verlässlichen Förderpartner
unserer Stiftung. Wenn Sie
einen Spendenauftrag zugunsten
unserer Stiftung einrichten (Bankverbindung
siehe unten), versetzt
dies die Stiftung in die Lage,
beispielsweise klinikbezogene kinderonkologische Forschung
langfristig und ergebnisorientiert zu<
fördern, mit dem Ziel, die Heilungschancen
krebskranker Kinder weiter
zu erhöhen.
Zustiftungen
Eine Spende an unsere Stiftung kann
auch als Zustiftung deklariert werden.
Diese Zuwendung ist selbstverständlich
steuerfrei. Wenn Sie also zustiften
wollen, erhöhen Sie damit das
Grundkapital der Stiftung und Ihre
Zustiftung bleibt für die Zukunft erhalten.
Mit den Erträgen daraus wird
wiederum den an Krebs er krankten
Kindern gezielt geholfen, denn wir
finanzieren damit vorwiegend kinderonkologische
Forschungsprojekte
zum Zwecke der Verbesserung der
medikamentösen Behandlung, der
Verminderung von Nebenwirkungen
und Spätfolgen nach der Therapie und
einer dauerhaften Heilung.
Zustiften können sowohl juristische
Personen als auch natürliche
Personen. Seit August 2008 gelten
für Firmen und Privatpersonen erhöhte
steuerliche Absetzungsgrenzen
für Zustiftungen und Spenden.
Nachlass
Liebe Spender und Förderer, Sie und
viele weitere Menschen helfen zu Lebzeiten
durch Spenden und ehrenamtliche
Arbeit seit Jahren groß herzig
krebskranken Kindern. Natürlich
denkt niemand gerne über das eigene
Ende nach, aber haben Sie sich schon
einmal überlegt, dieses Engagement
auch über das eigene Leben hinaus
fortzusetzen?
Testament
Sie können durch eine entsprechende
Verfügung in Ihrem Testament Teile
Ihres Vermögens steuerfrei einer
Stiftung widmen. Wer seine Angehörigen
versorgt weiß, kann umso
eher diejenigen unterstützen, die
Hilfe benötigen. Und wer weder
Nachkommen noch nahe Angehörige
hat, könnte durchaus auch eine gemeinnützige
Stiftung als Haupterben
einsetzen. Der gro.mütige Gedanke,
krebskranken Kindern und Jugendlichen
auf vielfältige Weise und über
den eigenen Tod hinaus zu helfen,
lässt sich mit einer entsprechenden
Testamentsgestaltung umsetzen.
Damit Form und Inhalt eines
Testamentes den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen, ist es stets
ratsam, einen Notar des Vertrauens
einzubinden. Eine Hinterlegung des
letzten Willens beim Amtsgericht wird
empfohlen.
Erbschaften
Ein Nachlass für eine Stiftung wird
immer als Zustiftung behandelt und
dem Grundkapital der Stiftung zugerechnet.
Er bleibt somit ungekürzt,
weil erbschaftssteuerbefreit, für den
guten Zweck dauerhaft erhalten.
Die mit Umsicht und Sorgfalt erwirtschafteten
Erträge daraus werden ausschließlich
für die satzungs gemäßen
Stiftungsziele verwendet. < /br>
Die „Mehr LEBEN für krebskranke
Kinder – Bettina-Bräu-Stiftung“ ist
eine junge engagierte Stiftung und
ein vertrauenswürdiger Partner bei
der Umsetzung Ihres letzten Willens.
Einige Förderer haben in der Vergangenheit
bereits diese Möglichkeiten
genutzt und unsere Stiftung in ihrem
Testament bedacht. Für dieses Vertrauen
in uns und unsere Arbeit für
die Kinder sind wir außerordentlich
dankbar, denn so werden auch nachfolgende
Generationen von schwerstkranken
Kindern und Jugendlichen
mithilfe der „Mehr LEBEN für
krebskranke Kinder – Bettina-Bräu-
Stiftung“ von diesen Vermächtnissen
nachhaltig profitieren.
Wir sind als gemeinnützige Stiftung
anerkannt, also von steuerlichen
Abgaben befreit, und arbeiten ehrenamtlich.
Seit Gründung der Stiftung
werden jährlich immer mindestens
95 % der Spendeneinnahmen für die
Stiftungsaufgaben verwendet.
Über den verantwortungsbewussten
Umgang mit Spenden, Zustiftungen
und Erbschaften wachen die
Stiftungsorgane, unabhängige
Wirtschaftsprüfer, die staatliche
Stiftungsaufsicht und die Finanzbehörde.
Sie können sich auf unsere
Stiftung verlassen.
Es grüßt Sie herzlich
Horst E. Wendling
1. Vorstand
